Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Das Angebot auf der Internetseite www.barcodeshipping.de der Yotta Byte Manager Gmbh i.G, Obere Münsterstr. 4, 44575 Castrop-Rauxel (nachfolgend auch Anbieter genannt) richtet sich ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend auch Kunden genannt).

(2) Alle Leistungen und Angebote auf der Internetseite erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Kunden über die angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter Bezug auf ein Schreiben nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sich einen umfassenden Überblick über die Funktion und Bedienung der Internetseite und den dort gemachten Angeboten bzw. Leistungen zu verschaffen. Hierzu wird auch auf die Erläuterungstexte und Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite verwiesen. Die Inhalte der Erläuterungstexte, wie z.B. Installationshinweise, und Leistungsbeschreibungen gelten ergänzend zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen und werden vom Kunden als Vertragsbestandteil akzeptiert.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der gemäß der Leistungsbeschreibung unter Leistungsbeschreibung vereinbarten Softwareanwendung (im Folgenden auch bei Mehrzahl „Anwendung“ genannt) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung durch eine dem Kunden bereitgestellte Zugriffssoftware (im Folgenden „Zugriffssoftware“ genannt) sowie die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung und Zugriffssoftware sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden „Anwendungsdaten“ genannt) durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Angebote auf der Internetseite des Anbieters stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung vorzunehmen. Der Kunde gibt nach Eingabe der erforderlichen Daten bei der Registrierung auf der Internetseite, dem Auswählen der gewünschten Softwareanwendung und dem Anklicken des Bestellbuttons „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Anschließend erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von dem Anbieter, in der noch einmal alle wichtigen Angaben zu der Bestellung zusammengefasst sind. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt, d.h. der Kunde ist nicht länger an sein Angebot gebunden.

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweise, Vertragssprache Deutsch

(1) Der Kunde kann seine Eingaben vor Abgabe der verbindlichen Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Den Bestellprozess kann er zudem auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

Die Bestellung des Kunden wird mit allen Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag von uns gespeichert. Die AGB schicken wir dem Kunden mit der Bestätigungs-E-Mail zu; auch können die AGB nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite unter dem https://www.barcodeshipping.de/agb aufgerufen werden.

§ 6 Bereitstellung von Anwendung und Speicherplatz für Anwendungsdaten

(1) Der Anbieter hält ab dem Zugang der Auftragsbestätigungs-E-Mail auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden auch bei Mehrzahl „Server“ genannt) die gebuchte Anwendung in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(2) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der Anwendung, durch die Anwendung unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(3) Der Anbieter hält auf dem Server ab Vertragsschluss gemäß § 3 für die Anwendungsdaten Speicherplatz bereit.

(4) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(5) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters bzw. des von diesem beauftragten Dritten.

(6) Der Kunde hat die in der Leistungsbeschreibung gemachten Hard- und Softwareanforderungen (Leistungsbeschreibung) zu erfüllen. Für Änderungen am technischen System des Anbieters gilt die Widerspruchslösung des Abs. 3 Unterabs. 2 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.

§ 7 Zugriffssoftware

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die erforderliche Zugriffssoftware, mit der der Kunde auf den Server zugreifen kann, in seinem Kundenbereich auf der Internetseite zur Verfügung. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigungs-E-Mail zugesendet.

(2) Der Zugriff auf den Server erfolgt ausschließlich mit der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zugriffssoftware über die Internetseite des Anbieters.

§ 8 Technische Verfügbarkeit der Anwendung und des Zugriffs auf die Anwendungsdaten

Der Anbieter gewährleistet für die von ihm vertraglich geschuldeten Leistungen gemäß § 2 dieser AGB eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster für die Anwendung und Server, die jeden Sonntag zwischen 2:00 und 4:00 Uhr liegen.

§ 9 Nutzungsrechte an und Nutzung der Zugriffssoftware und der Anwendung

(1) Nutzungsrechte an der Zugriffssoftware und der Anwendung

(a) Der Kunde erhält an der Zugriffssoftware und der Anwendung einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Der Kunde nutzt die Zugriffssoftware nur für den Zugriff auf den Server, um die Anwendung auf dem Server zu nutzen. Eine Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Zugriffssoftware und die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Zugriffssoftware oder der Anwendung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Zugriffssoftware und/oder die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Zugriffssoftware und/oder die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Zugriffssoftware oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. Insb. ist es nicht gestattet, die Zugriffssoftware oder die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung 

(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Zugriffssoftware und der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern.

(b) Der Kunde haftet dafür, dass die Zugriffssoftware und die Anwendung nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.

(c) Im Falle eines verschuldeten Verstoßes gegen die Regelungen in Abs. 2 (a) und (b) steht dem Anbieter gegen den Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zu.

§ 10 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung gilt für die auf der Internetseite gebuchte Anwendung und die dort genannte Vertragslaufzeit inkl. sämtlicher dort beschriebener Leistungen. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung, welche dem Kunden per Post zugesendet wird. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum auf das von dem Anbieter angegebene Konto zu überweisen.

§ 11 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Der Anbieter wird aufgrund der von ihm zur Verfügung gestellten Anwendung keine personenbezogenen Daten Dritter, die der Kunde mittels der Anwendung auf seinen eigenen Rechnern generiert, verarbeiten. Sollte der Kunde durch einen vertragswidrigen Gebrauch der Anwendung derartige Daten auf den Servern des Anbieters verarbeiten lassen, so haftet er hierfür. Von evtl. Ansprüchen Dritter stellt er den Anbieter frei.

(3) Die Anwendung wird auf dem Server eines in Deutschland ansässigen Drittanbieters gehostet, der ebenfalls vollumfänglich den deutschen Datenschutzbestimmungen unterliegt.

§ 12 Laufzeit, Kündigung

(1) Sofern bei der Bestellung nichts anderes auf der Internetseite angeben wurde, gilt für die bestellte Softwareanwendung eine Mindestvertragslaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten, beginnend mit der Zusendung der Auftragsbestätigungs-E-Mail.

(2) Ab dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um Verlängerungsperioden von jeweils zwölf (12) Monaten, sofern nicht eine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode kündigt.

(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Kunde darf seinen Zugang nicht mehr nutzen.

§ 13 Pflichten bei Beendigung des Vertrags

Der Kunde ist mit rechtlicher Beendigung des Vertrags, nicht jedoch vor Erfüllung der Verpflichtungen des Anbieters nach Abs. 1 und 2, verpflichtet, dem Anbieter sämtliche Kopien der Zugriffssoftware auf seinen eigenen DV-Einrichtungen zu löschen.

§ 14 Mängelrechte

14.1. Der Kunde wird dem Anbieter Mängel der Software unverzüglich nach Ablieferung bzw. bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung in nachvollziehbarer Form schriftlich, per E-Mail oder über das zur Verfügung gestellte elektronische Service Desk System melden. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Mängeln. Hierzu gehört die Verpflichtung die Software innerhalb von 14 Tagen nach Installation zu testen, die Anfertigung eines Mängelberichts, von Systemprotokollen und Speicherauszügen, die Bereitstellung der betroffenen Eingabe- und Ausgabedaten, von Zwischen- und Testergebnissen und anderen zur Veranschaulichung des Mangels geeigneten Informationen und Unterlagen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

14.2. Der Anbieter übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software die in der Produktdokumentation beschriebenen Eigenschaften und Funktionalitäten aufweist. Keinen Mangel stellen Funktionsbeeinträchtigungen dar, die z.B. aus einer unsachgemäßen Bedienung der Software durch den Kunden, aus der Systemumgebung des Kunden oder aus sonstigen Umständen aus dem Risikobereich des Kunden resultieren. Die Mängelhaftung setzt voraus, dass der Kunde die vom Anbieter vorgegebenen Systemvoraussetzungen einhält und die Software nicht verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben (z.B. unter anderen Einsatzbedingungen) nutzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hiervon unabhängig ist.

14.3. Soweit bei Gefahrübergang ein Mangel der überlassenen Software vorliegt, leistet der Anbeiter Gewähr durch Nacherfüllung, die nach Wahl vom Anbieter durch Nachlieferung einer mangelfreien Software oder Beseitigung des Mangels erfolgt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass der Anbieter dem Kunden zunächst zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden oder zu umgehen.

14.4. Falls die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt (mindestens 2 Nacherfüllungsversuche je Mangel) oder von dem Anbieter verweigert wird, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Infolge der Komplexität der Software können auch mehr als 2 Nacherfüllungsversuche für den Kunden zumutbar sein. Bei einer nur unerheblichen Abweichung der Software von der vereinbarten Beschaffenheit besteht kein Rücktrittsrecht. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet der Anbieter im Rahmen der in § 16 dieser AGB festgelegten Grenzen.

14.5. Erbringt der Anbieter Leistungen bei der Mangelsuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann der Anbieter hierfür vom Kunden eine gesonderte Vergütung nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein durch den Kunden gemeldeter Mangel nicht nachweisbar ist oder dem Anbieter nicht zugerechnet werden kann. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht nicht, wenn für den Kunden nicht erkennbar war, dass ein Mangel der Software nicht vorlag.

14.6. Falls Dritte Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die Software gegen den Kunden geltend machen, wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich schriftlich und umfassend unterrichten. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht der Anbieter von dieser Befugnis Gebrauch, wird der Kunde dem Anbieter bei der Verteidigung in angemessenem Umfang unentgeltlich unterstützen. Der Kunde wird von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen.

14.7. Weist die Software Rechtsmängel auf, verschafft der Anbieter dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software. Der Anbieter kann die betroffene Software alternativ auch gegen gleichwertige Software austauschen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Kann eine Verletzung fremder Schutzrechte und/oder eine rechtliche Auseinandersetzung über die Ansprüche des Dritten dadurch beseitigt bzw. vermieden werden, dass der Kunde eine von dem Anbieter unentgeltlich zur Verfügung gestellte aktuellere Version der Software benutzt, so ist er zu deren Übernahme und Nutzung im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet, sofern er nicht nachweist, dass die Nutzung der aktuelleren Version für ihn unzumutbar ist. Der Anbieter wird den Kunden von allen durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schäden freistellen, soweit diese auf einem von dem Anbieter zu vertretenden Rechtsmangel an der vom Kunden vertragsgemäß genutzten Software beruhen. Im Übrigen gilt für Ansprüche auf Schadensersatz die Regelung des § 16 dieser AGB.

14.8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden aus diesem § 14  beträgt ein (1) Jahr ab Überlassung der Software. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder dem Kunden arglistig verschwiegen hat. 

 

§ 15 Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

·         von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,

·         Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,

·         Über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

·         nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.

Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich mittels Textform (§ 126 b BGB) in Kenntnis zu setzen.

§ 16 Haftung, Haftungsgrenzen

(1) Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Bei einer „Kardinalpflicht“ handelt es sich um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 dieser Alternative bleiben unberührt.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

(3) Ergeben sich in der praktischen Anwendung des geschlossenen Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iS von Abs. 4 rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

 

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