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Informationen zur Mehrwertsteuer und Zöllen in der EU

Wenn ein Unternehmen in der EU sitzt, hat es unterschiedliche MwSt-Verpflichtungen. Dies ist davon abhängig, wohin es verkauft.

MwSt. im E-Commerce (B2B)
  • Sofern ein Unternehmen Güter an Unternehmen innerhalb der EU verkauft, wird im Inland keine MwSt. fällig.
  • Die Produkte, die zum Verkauf benötigt werden, können von der MwSt. abgesetzt werden.
  • Werden Waren NUR im EU-Ausland verkauft, muss das Unternehmen in dem jeweiligen Land mit einer MwSt.-Identifikationsnummer registriert werden.
MwSt. im E-Commerce (B2C)
  • Transaktionen nach diesen EU-Vorschriften sind Verträge zwischen Gewerbetreibenden & Endkunden, sofern Sie denjenigen nicht von Angesicht zu Angesicht gegenübertreten.
  • Waren, die wie im B2C an Endkunden direkt vertrieben werden, sind in der Regel immer mehrwertsteuerpflichtig.
  • Der jeweilige Steuersatz ist abhängig von dem Land, wo der Käufer wohnhaft ist.
  • Der Käufer muss die MwSt. entrichten.
EU-Produktrichtlinien und Regulierungen
Warnung

Eine Abfertigung durch den Zoll ist dann erforderlich, wenn die Waren von einem Nicht-EU-Land in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden (dies gilt auch für Nicht-EU-Länder, deren Waren frei verkehren dürfen: die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, die Schweiz, die Türkei, Andorra und San Marino).

  • Produkte, die auf dem EU-Markt verkauft werden sollen, müssen den EU-Richtlinien entsprechen, um nicht das menschliche und tierische Wohl, die Umwelt und/oder Verbraucherrechte zu gefährden.
  • Die Preise müssen für jedes EU-Land gleich sein, sodass jeder Kunde denselben Preis zahlt.
  • Weiterhin muss sichergestellt werden, dass entweder in jedes Land versendet werden kann oder dass dem Kunden eine Abholung der Ware ermöglicht wird.
  • Bei Ausfuhr von Waren in Drittstaaten können in seltenen Fällen Ausfuhrzölle erhoben werden.
  • Zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in der gesamten Europäischen Union ist eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) notwendig.
  • Eine EORI-Nummer sollte rechtzeitig vor der ersten Zollanmeldung beantragt werden.


Klicken Sie hier, um mehr über Ausfuhrzölle und Zollbestimmungen zu erfahren

Klicken Sie hier, um sich selbst über Steuern zu informieren und mehr zu erfahren

Irrtümer vorbehalten

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